Bestattungsarten
Trauerfeier am Sarg – das letzte Fest – das die Angehörigen dem Verstorbenen zu Ehren geben.
Die Trauerfeier und Beisetzung eines geliebten Menschen ist schmerzlich und die Gefühle überwältigen das klare Denken in der Vorbereitungszeit.
Nehmen Sie sich Zeit und nehmen Sie die Hilfe des Bestatters an,
das einmalige Ereignis – die Abschiedsfeier – ist nicht wiederholbar.
Die Trauerfeier am Sarg unterstützt die Trauerbewältigung und gibt den Angehörigen und Freunden die Möglichkeit, des direkten Abschieds nehmens, den Tod des Verstorbenen wahrzunehmen und zu begreifen.
Für diese persönliche Abschiednahme sollten sich die Angehörigen auch vor einer Feuerbestattung entscheiden, denn der Verstorbene ist bei der Trauerfeier am Sarg „körperlich“ anwesend. Der Sarg umhüllt den Leichnam – er beschützt und behütet Ihn.
Besonders für Kinder, die aus diesem Abschieds“prozess“ nicht ausgeschlossen werden sollten, ist das letzte Bett – der Sarg für den Verstorbenen verständlicher, als das kleine Urnengefäß.
Erdbestattung
Das Erdgrab ermöglicht – im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung – eine besonders liebevolle Ausgestaltung, die häufig einem Blumenbeet an Farbenpracht kaum nachsteht. So wird ein Grab zu einer Stätte des Gedenkens, die gleichzeitig Hoffnung vermittelt.
Erdgräber gibt es in unterschiedlichen Pacht- und Belegungsmöglichkeiten. Als Einzel- oder Doppelgrab, die auf Wunsch auch verlängert und mehrfach belegt werden können. So können Einzelpersonen ebenso wie Familien in einem Erdgrab ihre ewige Ruhe finden. Gerne erläutern wir Ihnen die verschiedenen Optionen in einem persönlichen Gespräch.
Feuerbestattung
Welche Beisetzungsformen gibt es als letzte Ruhestätte?
Bei der Feuerbestattung wird in einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt. Dazu wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium verbrannt und die Asche wird in eine Urne gefüllt.
Wir unterscheiden wie bei den Grabstellen der Erdbestattung auch bei den Urnengräbern zwischen Wahlgräbern, die für 20 Jahre erworben werden und danach verlängert werden können oder Urnenreihengräbern in Rasenlage. Bei den Rasengräbern erwirbt man die Grabstelle ebenfalls für 20 Jahre, diese ist aber dann nicht verlängerbar. Sie haben die Möglichkeit, hier einen Stein aufstellen zu lassen, um einen Begegnungspunkt zu haben. Die Pflege des Rasens ist bereits im Preis der Grabstelle enthalten und Sie gehen hier keinerlei Verpflichtungen für eine Grabpflege ein.
Bei der Feuerbestattung gibt es für die Trauerfeier verschiedene Möglichkeiten: Abschiedsfeier am Sarg oder eine Urnentrauerfeier an einer Schmuckurne. Die Bestattungsart Feuerbestattung wird oft gewählt, da sie in der Regel kostengünstiger ist. Wir unterstützen Sie dabei, die Bestattung nach Ihren Wünschen und finanziellen Mitteln auszurichten.
Seebestattungen
Jedem der eine Verbundenheit zur See fühlt, eine Liebe zur See hat und zu Lebzeiten eine Willenserklärung zur Seebestattung unterzeichnet, bzw. die Angehörigen versichern können, dass das der Wunsch der/die Verstorbener war, kann er erfüllt werden.
Orte der Seebestattung sind möglich:
- Pommerische Bucht
- Ostsee vor Usedom – Peenemünde, 3 Kaiserbäder – Seebad Heringsdorf, Seebad Ahlbeck, Swindemünde, Ückermünde
- Ostsee vor Rügen – Sassnitz, Gager, Lauterbach
- Wismar, Rostock, Warnemünde, Stralsund
- Flensburg, Kiel, Lübeck, Travemünde
Nach der Beisetzung auf Hoher See erhalten die Angehörigen einen Logbuchauszug und eine Seekarte mit der Bestattungsposition.
Friedwald
- Einzel- oder Familienbaum
- Freundschaftsbaum
- Gemeinschaftsbaum
- nur ausgewählte Wälder in Deutschland
Oase der Ewigkeit – Bestattung in der Schweiz
- in den Bergen
- in einem Park
- Verstreuung in den Bergen
- persönliche Abschiednahme zu Hause möglich
- www.oase-der-ewigkeit.de oder www.naturbestattungen.de
Ballon- oder Luftbestattungen
Vor der Beisetzung ist auf Wunsch die Aufbahrung der Urne mit Trauerrede und Musikgestaltung möglich.
Die Dauer der Ballon- oder Luftbestattung beträgt ca. 2 Stunden.
Wichtig – Die Willenserklärung zur Ballon- oder Luftbestattung muss zu Lebzeiten schriftlich erklärt werden.